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BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision insbesondere im Hinblick auf die Verletzung einer Mitteilungspflicht nach § 32 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.05.2008 - 6 K 2815/05
- BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69
Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08
Schließlich liegt keine Abweichung zum Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - (BVerwGE 40, 212) vor. - BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94
Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?
Auszug aus BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08
Es hat mit Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - (BVerwGE 100, 70 = Buchholz 112 § 5 VermG Nr. 5) den Rechtssatz aufgestellt, dass ein baulicher Aufwand erheblich im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG ist, wenn eine vergleichende Beurteilung ergibt, dass die beanspruchte Sache infolge der Baumaßnahme nach der Verkehrsanschauung nicht mehr dieselbe ist. - BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04
Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung; …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08
In seinem Urteil vom 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 C 13.04 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 45) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Ausschluss der Rückübertragung von Vermögenswerten unabhängig vom Zeitpunkt der Entziehung der Grundstücks- oder Gebäudesituationen gerechtfertigt ist, wenn den gegen eine Rückübertragung streitenden Interessen höheres Gewicht zukomme. - BVerwG, 08.06.2000 - 7 B 12.00
Unbeachtlichkeit der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 32 Abs. 1 VermG …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08
Dem Beschluss vom 8. Juni 2000 - BVerwG 7 B 12.00 - (Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 1) ist nicht zu entnehmen, dass die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 32 Abs. 1 VermG nur unbeachtlich ist, wenn die Voraussetzungen von § 46 VwVfG vorliegen.